es geht eigentlich um meinen Bruder. Er hat Letztes Jahr sein Abitur nicht bestanden da die Lehrer ihm in der mündlichen Prüfung über ein anderes Thema als über das vorher ausgewählte abgefragt haben. Begründung, es sei nichts abgegeben worden, STIMMT NICHT, hat er ! Selbst per Email sicherheitshalber und im Zusammenschluss als es alle in der Klasse abgegeben haben.
Naja...
Dieses Jahr ging er laut Lehrer Aussagen davon aus das er die recht guten Halbjharesnoten aus dem Vorjahr in diese wiederholende Abiturjahr überhnemen kann um zugelassen zu werden. Heute wurde ihm von einer auch sich nicht sicheren Oberstufenleitung erklärt das dies nicht mehr geht. Die Noten dieses ersten Halbjahres reichen alleine nicht für die Zulasssung. Selber schuld aber wenn er davon ausgeht das er die guten Noten aus dem Vorjahr übernehmen kann irgendwie verständlich.
Nun ist die Fragen,
seit wann genau ist das so das man die Noten nicht mehr ins Wiederholungsjahr übernehmen kann
Ab wann hat sich das geändert? (am besten sogar mit Datum oder Passage aus dem Schulgesetz)(wohnen in Hessen)
In der Hoffnung das sein Abiturbeginn vor dieser Änderung liegt und es Ihn nicht betrifft.
Alleine was die letztes Jahr abgezogen haben is unglaublich..es ging um einen Punkt! Und dieses Jahr eröffnen sie Ihm diese Information wenn es zu spät ist......unglaubliche Schule.
Bitte nur sinnvolle und hilfreiche Kommentare. VIELEN DANK IM VORRAUS
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