Rechte und Pflichten eines Schülers

In diesem Artikel möchte ich ein paar Worte zum Thema: Rechte und Pflichten eines Schülers verlieren. Zuerst wollte ich Euch ausschließlich über die Rechte eines jeden Schülers, bzw. jeder Schülerin aufmerksam machen. Nach langen Recherchen bin ich jedoch zu dem Entschluss gekommen, dass diese Art und Weise zu informieren, einen sehr einseitigen Charakter aufweist. Rechte und Pflichten sind nicht trennbar. Wenn man Rechte hat, muss man sich nun mal auch mit den daraus resultierenden Pflichten auseinander setzten. Zu guter Letzt, ist es außerordentlich wichtig, in einem Streitfall oder einer Diskussion über seine Pflichten informiert zu sein, um sich argumentativ darauf vorbereiten zu können.

Denn eines ist klar: Wer die Argumente seines Diskussionspartners kennt, kann diese entkräften, bevor sie überhaupt Verwendung gefunden haben. Dadurch wird man in der Diskussion als sehr aktiv wahrgenommen und wirkt überzeugender. Nur so kann man als Sieger aus einer Diskussion hervorgehen. Ein passive Diskussionsteilnahme, die daraus besteht, hin und wieder dem Vorgetragenen etwas entgegenzusetzten, wirkt schwach und nicht besonders überzeugend, egal wie gut und schlagkräftig die Argumente auch seien mögen. Wie man sich am besten in einer Diskussion verhält, kommt aber auch auf die Situation und die sich daraus entwickelnde Diskussionsdynamik an.

Die Rechte und Pflichten eines Schülers sind in einer Erklärung vom Kultusministerium festgehalten. Es handelt sich dabei um ein Erklärung zur Stellung des Schülers in der Schule von 1973, die aber auch noch heute Gültigkeit besitzt.

Fragen wie: „Darf der Lehrer mein Handy konfiszieren?“, „Ist das Essen und Trinken im Unterricht verboten?“, „Kann mich ein Lehrer vom Unterricht ausschließen?“ sind nicht selten und können meist mit Hilfe von Grundsatzurteilen beantwortet werde. Sie lassen sich jedoch auch aus der Erklärung von 1973 ableiten.

Wer sich nicht sicher ist und die Hoffnung auf ein klärendes Gespräch mit dem Lehrer oder der Schulleitung aufgegeben hat, sollte sich mit seinem Anliegen an höhere Instanzen wenden und wenn nötig, professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Der Einfachheit halber: Werdet Euren Pflichten als Schüler gerecht und verhaltet Euch angemessen, dadurch könnt Ihr Euch eine Menge Ärger ersparen und es klappt auch mit den Noten. Der Lehrer sitzt „am längeren Hebel“, das ist kein Geheimnis, dies soll aber nicht bedeuten, dass Ihr Euch alles gefallen lassen müsst.